Handläufe für normgerechte Treppen im Innen- und Außenbereich für mehr Sicherheit und selbstbestimmtes Leben zuhause wie auch im öffentlichen Bereich
Handläufe sind für Menschen gemacht, daher ist der Mensch unser Maßstab. Nur „richtige Handläufe" helfen auch dem Menschen, der den Handlauf benutzt und benötigt.
flexofit erfüllt alle Ansprüche an einen normgerechten, sicheren Handlauf:
Pflegeleicht und wartungsfrei
Angenehm im Griff und handwarm dank Laminat
Normgerecht und somit gesetzeskonform
Immer durchlaufend dank patentierter Modultechnik
Schnelle, einfache Montage
Große Auswahl an Farben und Dekors
Besonders für Nachrüstung geeignet
Tausendfach bewährt im Innen- und Außenbereich in
Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit
Auch im Treppenhaus einer Mietwohnanlage muss beidseitig ein Handlauf sein, wenn ein Bewohner behindert ist, oder eine Pflegestufe hat. Der Rechtsanspruch begründet sich auf BGB §554a "Barrierefreiheit". Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich ist, wenn er ein berechtiges Interesse daran hat.
Wertentscheidung des Grundsgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten.
Wenn jemand in einer Eigentumswohnanlage einen beidseitigen Handlauf benötigt, müssen Miteigentümer diesen Handlauf dulden, wenn die Kosten von dem Mieter oder einem Dritten übernommen werden und die übrigen Wohnungseigentümer keinen wesentlichen Nachteil geltend machen können. Evtl. Rückbaukosten können verlangt werden. Bei der nach § 14, 22 WEG vorzunehmenden Würdigung der Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer is überdies die objektive Wertentscheidung des Grundsgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten gem. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG. zu berücksichtigen.
So funktioniert es!
Im Rahmen der „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ unterstützen die Pflegekassen zur Verbesserung der häuslichen Situation von älteren Menschen Handläufe mit einem Zuschuss bis zu 4000 Euro.
So läuft das bei flexofit - Handlauf:
Unsere Handlauf-Beraterinnen informieren im Interview >>>
Der Antrag für einen Handlauf bei der Pflegekasse lohnt sich!
Am 1. Januar 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz inkraft getreten. Dieses beinhaltet beispielsweise die Überführung der bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade. Der Sinn dahinter ist, dass betroffene Menschen nun leichter Unterstützung erhalten, als dies zuvor der Fall war. Des Weiteren werden auch die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen schon an geringere Pflegebedürftigkeit angepasst. Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden bei www.pflege.de (mit kostenlosem Pflegegradrechner).
Kurze Erläuterung:
Unter bestimmten Vorraussetzungen kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, dazu zählt ein normgerechter Handlauf, nach § 40 Abs. 4 SGB XI durch die Pflegekasse bei der Finanzierung unterstützt werden. Es ist hierbei ein Zuschuss von bis zu 4.000,00 € pro Antragsteller möglich. In einer pflegebedürftigen Ehegemeinschaft kann der oder die Handläufe auch für beide Partner mit einen maximalen Betrag von 8.000,00 € bezuschusst werden. Weiterhin kann eine entsprechende Maßnahme in einer Pflegewohngemeinschaft mit maximal vier Anträgen mit bis zu 16.000,00 € ermöglicht werden. Die Entscheidung für den Zuschuss behält sich die Pflegekasse vor.
Seit einigen Monaten legen wir den Kranken- und Pflegekassen stets vom montierten Handlauf ein oder mehrere Bilder bei, damit auch ersichtlich und klar wird, dass wir Handläufe nur nach Norm und Gesetz ausführen, und letztlich so ausführen, dass sie dem Menschen dienen. Ersichtlich und wichtig ist, dass bestehende Normen eingehalten werden, z.B.