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WEG-Reform und Barrierefreiheit

Heute möchten wir Sie u. a. über eine wichtige gesetzl. Neuerung informieren:

Sie betrifft die WEG-Reform, gültig ab 01.12.2020:

Am 01.12.2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten. Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 ist in wesentlichen Teilen modernisiert worden. Es beinhaltet Regelungen zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen.

Die Neuregelungen betreffen unterschiedliche Bereiche. Wir möchten hier vor allem das Thema “Barrierefreiheit” hervorheben.

Jeder Eigentümer hat nach dem Gesetz einen Anspruch auf Umbauten, die Barrierefreiheit herstellen. Diesen Anspruch hat im Grundsatz auch jeder Mieter. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen sind dabei vom Eigentümer bzw. Mieter zu zahlen, der bisherige Mehrheitsbeschluss (⅔ Mehrheit) ist nicht mehr notwendig, dieser wäre nur noch relevant, wenn die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden sollen.

Diese Regelung ist sehr wichtig für den Einbau von Handläufen oder Treppenliften im gemeinschaftlichen Treppenhaus. Für Menschen mit Pflegestufe ist diese Regelung sehr wichtig, können Sie nun auch in Ihrer Eigentumswohnanlage oder auch als Mieter in der Wohnanlage den beidseitigen Handlauf beantragen und von der Pflegekasse genehmigen lassen. Natürlich sind die Handläufe nach Norm auszuführen und es gelten weiterhin alle sicherheitsrelevanten Aspekte und es darf zu keiner unverhältnismäßigen Belastung für andere Mieter oder Eigentümer kommen.

Konkret - es besteht der Anspruch auf Handläufe, wenn der Miteigentümer oder Mieter den Handlauf selbst bezahlt (z.B. durch seine Pflegekasse im Rahmen der Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen).

Zweiter durchlaufender Handlauf nach Norm

Normgerechter Wandhandlauf an Podesttreppe nachgerüstet

 

Zweiter Handlauf an Podesttreppe passend nachgerüstet

Zweiter Handlauf an Podesttreppe nachgerüstet

 

Karriere bei Flexo Handlauf

Kennen Sie Menschen, die sich weiter entwickeln wollen, die anderen Menschen durch einen Handlauf wieder Sicherheit und Unabhängigkeit schenken möchten? Für die deutschlandweite Montage unserer Handläufe suchen wir weiterhin Montagepartner, Franchisepartner oder regionale Niederlassungsleiter.

Möchten Sie selbst Franchise-Partner von FLEXO werden? Hierfür kontaktieren Sie bitte Frau Michaela Kottke unter franchise@flexo-handlaufprofis.de oder informieren sich vorab unter franchise.flexo-handlaufprofis.de

Oder haben Sie Interesse eine eigene Niederlassung in Bayern oder Baden-Württemberg aufzubauen? Dann wenden Sie sich bitte an Frau Elvira Jäkle unter info@flexo-handlauf.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne Mo-Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Telefon: 07731/822800; Emailadresse: info@flexofit.de.

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