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Aus- und Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit

Sehr geehrte Kunden,

jeder Eigentümer hat nach dem Gesetz einen Anspruch auf Umbauten, die Barrierefreiheit herstellen. Diesen Anspruch hat im Grundsatz auch jeder Mieter. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen sind dabei vom Eigentümer bzw. Mieter zu zahlen, der bisherige Mehrheitsbeschluss (⅔ Mehrheit) ist nicht mehr notwendig. Dieser wäre nur noch relevant, wenn die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden sollen. Diese Regelung ist sehr wichtig für den Einbau von Treppenliften oder Handläufen im Gemeinschaftseigentum.
Die Hürden dazu sind nun wesentlich geringer als zuvor. Natürlich müssen weiterhin alle sicherheitsrelevanten Aspekte beachtet werden und es darf zu keiner unverhältnismäßigen Belastung für andere Mieter oder Eigentümer kommen – wobei letzteres beim beidseitigen Handlauf nur selten angenommen wird, wenn es um die Schaffung von Barrierefreiheit geht.

Die Ausführung soll nach Norm erfolgen, also oben und unten 30 cm  waagrecht auslaufend, und mit  Abschlussbogen an die Wand geführt, um ein Einhaken im Handlauf zu verhindern.

Montage des normgerecht montierten wandseitigen Handlaufs

Im Bild oben sehen Sie eine glückliche Mieterin nach der Montage des normgerecht montierten wandseitigen Handlaufs durch unsere Firma.
(Dekor Stahlrohr Schwarz mit Silberstreif, Beschläge Chrom glanz)

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und Freude bei den Montagen.

Ihr flexofit-Team

 

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Normgerechter Wandhandlauf nachgerüstet

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Haltestange beim Bett

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Beidseitiger Handlauf

Beidseitiger Handlauf

 

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