Haftungsfrage nach Rechtsstreit endgültig geklärt mit beidseitigen Handläufen
Muß denn immer erst etwas passieren?
Es sind nur wenige Stufen ohne Handlauf, aber hier stürzte ein Mieter und verletzte sich durch einen Treppensturz so schwer, daß der Fall vor Gericht ging. Den Ausgang des Verfahrens sieht man deutlich. Um künftig jeglichem Anspruch auf Schadenssersatz zu entgehen, wurden schließlich Handläufe an beiden Seiten der kurzen Treppe angebracht. Hier sieht man auch schön die Handlaufknicks an den Treppenenden oben und unten, damit die normgerechte Handlaufhöhe von ca. 85 cm auch über die Stufen hinaus eingehalten wird. Denn der Handlauf muß 30 cm über die erste und letzte Stufe hinausragen. Die Abschlußbögen verhindern ein versehentliches Einfädeln von Mantel- und Jackenärmeln. Und farblich fügen sich die nachgerüsteten Handläufe im holzfarbenen Farbton nahtlos in die Umgebung ein.
flexofit ist der Inbegriff perfekter und variantenreicher Handlaufgestaltung und damit hervorragend geeignet zur Nachrüstung vorhandener Treppenanlagen.